Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Allen unseren Leistungen und Lieferungen liegen die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, wie insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkennung unsererseits. Die Ausführung eines Auftrages gilt nicht als Anerkennung abweichender Bestimmungen. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, gelten als verpflichtet und bevollmächtigt, unsere AGB an den Kunden zu überbringen. Unsere AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass es in jedem Einzelfall einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtswirksam zustande. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Der Käufer ist an seinen Auftrag 4 Wochen, gerechnet ab Auftragseingang bei uns, gebunden. Wir sind berechtigt, die am Tag des Lieferbeginns gültigen Preise zu berechnen. Mündlich oder telefonisch erteilte Informationen oder abgegebene Angebote sind unverbindlich. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, vom Schriftformgebot abzugehen. Von uns erteilte Dokumentationen, technische Zeichnungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges geistiges Eigentum dar. Eine Weitergabe ist bei sonstiger Schadenersatzpflicht untersagt. Soweit Handelsklauseln Verwendung finden, gelten für deren Auslegung vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarung die Bestimmungen der Incoterms 1990 in der jeweils gültigen Fassung.

 

3. Preise, Kosten

Unsere Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer und verstehen sich in Euro. In Ermangelung einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gehen sämtliche mit dem Verkauf und Transport unserer Waren verbundenen Kosten, insbesondere Abgaben, Zölle, Gebühren, Steuern, Fracht- und Versicherungsspesen sowie Verpackungskosten zu Lasten des Kunden.

 

4. Lieferkonditionen

Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager, womit die Nutzung und die Gefahr für Untergang, Verlust, Verzögerung oder Beschädigung auf den Kunden übergeht, auch wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt. Die Lieferung bzw. der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers. Eine Verpackung erfolgt nur über Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten; ebenso erfolgt auch eine Versicherung der Lieferung nur über ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden. Lieferungen erfolgen nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung der jeweils herrschenden Liefersituation. Die angegebenen Liefertermine sind keine Festtermine. Teillieferungen sind zulässig. Wird der Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten und ist danach eine vom Auftraggeber zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen verstrichen, so kann der Auftraggeber mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikations- und Transportunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden uns für ihre Dauer oder deren Nachwirkung von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Unter einem Warenwert von Netto € 50,-- wird ein Mindermengenzuschlag von € 3,-- verrechnet. Direktlieferungen an Dritte erfolgt generell unfrei und es wird ein Bearbeitungszuschlag von € 3 in Rechnung gestellt.

 

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, wobei wir für die rechtzeitige Präsentation und Protesterhebung nicht haften. Wir sind jederzeit berechtigt, gegen Rückgabe des Papiers Barzahlung zu verlangen. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, einen Rechtsanwalt oder Inkassodienst mit der Einbringung von Außenständen zu beauftragen und ist der Kunde verpflichtet, diese Mahn- und Inkassospesen zu tragen; dies soweit die Eintreibungsmaßnahmen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche, auch in Form von Haft- oder Deckungsrücklässen, ist ebenso wie die Aufrechnung von Forderungen des Kunden - ausgenommen rechtskräftig festgestellte und unbestrittene Forderungen - gegen uns ausgeschlossen. Bei bekanntwerdenden Zahlungsschwierigkeiten des Kunden sind wir berechtigt, die Zahlungsbedingungen zu ändern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Zahlungen werden zur Begleichung der älteren Schuld zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung verwendet; allfällige Zahlungswidmungen werden nicht angenommen. Mit Erfüllungswirkung kann nur auf unser angegebenes Konto gezahlt werden.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware (einschließlich Zinsen, Montagekosten und anderer Kosten) behalten wir uns das Eigentum an dieser vor. Für den Fall der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab und wird er die Abtretung in seinen Büchern vermerken. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, solange er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde ohne jede Verzögerung sofort und vollständig bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen. Darüber hinaus sind wir bei Zahlungsverzug oder sonstigen Verstößen gegen vertragliche Pflichten berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden sicherzustellen und deren weiteren Gebrauch zu untersagen, wobei der Vollzug der Herausgabe und die Sicherstellung noch nicht als Rücktritt vom Vertrag gelten und die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht aufheben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde sowie wenn der Auftraggeber seine Zahlungen an uns faktisch eingestellt hat oder seine Gläubiger an ihn wegen eines außergerichtlichen Vergleichs herantreten. Die Zurücknahme der Ware gilt für sich allein noch nicht als Rücktritt vom Vertrag, vielmehr ist hiefür eine abgesonderte Erklärung von uns erforderlich. Der Kunde hat auf seine Kosten für die ordnungsgemäße Lagerung und Instandhaltung (Wartung und Reparatur) der Vorbehaltsware zu sorgen. Im Falle der Pfändung eines unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstandes oder einer sonstigen Beeinträchtigung der Rechte des Verkäufers an einem solchen Gegenstand hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren. Belastungen der Waren während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes sind unzulässig.

 

7. Gewährleistung

Handelsübliche oder geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen, Farben, Katalogen etc. berechtigen nicht zu Reklamationen. Wir haften nicht für normale Abnutzung oder die Folgen fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung oder Wartung. Der Kunde hat die von uns gelieferte Ware innerhalb von 48 Stunden zu untersuchen und wir haften lediglich für jene Mängel, die der Kunde uns gegenüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware unter genauer Angabe des Mangels unter Angabe von Rechnungsnummer und Lieferscheinnummer schriftlich rügt. Bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel bzw. Abweichungen sind binnen drei Tagen nach deren Erkennbarkeit schriftlich zu rügen. Bei begründeten Mängeln sind die Gewährleistungsansprüche auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt; Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Liefer- bzw. Versendungsbeginn. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein nicht ausdrücklich von uns ermächtigter Dritter an den gelieferten Waren Änderungen oder Instandsetzungen vornehmen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung hat der Kunde zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung die Ware auf eigene Kosten und Gefahr an uns zu überstellen und abzuholen. Interne Bearbeitungskosten des Käufers für Reklamationen können nicht geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsbeschränkungen gelten für Ware, Montage- und sonstige Arbeiten und Verpackung.

 

8. Schadenersatz, Produkthaftung

Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit und schlicht grobe Fahrlässigkeit (nicht aber krass grobe Fahrlässigkeit), für indirekte und Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist ebenso wie die Haftung für Sachschäden wegen eines fehlerhaften Produktes, soweit gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, ausgeschlossen. Eine Rückersatzpflicht unsererseits im Sinne des § 12 PHG wird ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Ausschluss binnen 6 Monaten ab Liefer- bzw. Versendungsbeginn der Ware gerichtlich geltend zu machen.

 

9. Gefahrtragung

Unser Unternehmen trägt die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der zu liefernden Ware bis zum Zeitpunkt des Beginns der Lieferung oder Versendung. Ab diesem Zeitpunkt trägt alle Risiken der Käufer.

 

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Sämtliche Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist unser Unternehmenssitz. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

 

11. Konsumentenschutz

Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sein, gelten die obigen Vertragsbestimmungen nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des KSchG verstoßen.

 

 

12. Allgemeines

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so gelten dennoch die übrigen Bestimmungen als vereinbart. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) verpflichten sich die Vertragspartner, jene gesetzlich zulässige Bestimmung als wirksam vereinbart zu betrachten, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglich vereinbarten Bestimmung am nächsten kommen. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

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